LEISTUNGEN

Folgende meiner Leistungen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen:

Leistungen vor der Geburt

  • Beitrag von CHF 150,- an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen nach der Geburt

  • 16 Hausbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt; beim ersten Kind, bei Zwillingen, nach einem Kaiserschnitt, oder nach einer Frühgeburt
  • 10 Hausbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt; ab dem zweiten Kind
  • Zusätzliche Hausbesuche auf ärztliche Verordnung
  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

Pikettentschädigung

Als Hebamme bin ich schon vor der Geburt für Sie in Bereitschaft, und zudem während des gesamten Wochenbettes von Montag bis Sonntag tagsüber für Sie erreichbar. Dieser Pikettdienst ist durch die Grundversicherung nicht gedeckt. Viele Gemeinden übernehmen jedoch die Pikettentschädigung von CHF 115,- (vom Schweizerischen Hebammenverband festgelegter Tarif).

Übernimmt die Wohngemeinde die Pikettentschädigung nicht, gehen die Kosten von CHF 115,- zu Lasten der Wöchnerin. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung zur eventuellen Rückerstattung bei der Krankenkasse der Wöchnerin eingereicht werden.